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vanda69
Threadstarter
Im letzten Jahr tauchte in den Weiten des Internets eine Software auf, mit der sich der optional eingesetzte Kopierschutz von Microsofts Windows Media Dateien aushebeln ließ. Nach einigen Nachbesserungen an der Technologie selbst, ging Microsoft auch gegen den angeblichen Autor des Programms vor und reichte eine Klage ein.
Windows Media DRM wird von den meisten Online-Musikdiensten wie Napster und Musicload zum Schutz der Urheberrechte der Musikindustrie eingesetzt. Das Entfernen des Kopierschutzes stellt also eine ernsthafte Bedrohung für diese Art des Musikvertriebs dar, weswegen sich Microsoft zu umgehend greifenden Maßnahmen gezwungen sah.
Nun mussten die Redmonder ihre Klage gegen den Programmierer der "FairUse4WM" genannten Crack-Software fallen lassen, der nur unter dem Pseudonym "Viodentia" in Erscheinung getreten war. Hintergrund ist, dass man trotz monatelanger Ermittlungen nicht in der Lage war, die Person zu identifzieren, die hinter dem Spitznamen steckt.
In der Mitteilung von Microsoft, in der das zuständige Gericht um eine Einstellung des Verfahrens gebeten wird, heißt es, dass man alle Ansprüche gegen den Beschuldigten fallen lässt. Es sei nicht gelungen, den Beklagten zu lokalisieren, weshalb man den Prozess nicht fortführen könne.
Quelle:Winfuture
Windows Media DRM wird von den meisten Online-Musikdiensten wie Napster und Musicload zum Schutz der Urheberrechte der Musikindustrie eingesetzt. Das Entfernen des Kopierschutzes stellt also eine ernsthafte Bedrohung für diese Art des Musikvertriebs dar, weswegen sich Microsoft zu umgehend greifenden Maßnahmen gezwungen sah.
Nun mussten die Redmonder ihre Klage gegen den Programmierer der "FairUse4WM" genannten Crack-Software fallen lassen, der nur unter dem Pseudonym "Viodentia" in Erscheinung getreten war. Hintergrund ist, dass man trotz monatelanger Ermittlungen nicht in der Lage war, die Person zu identifzieren, die hinter dem Spitznamen steckt.
In der Mitteilung von Microsoft, in der das zuständige Gericht um eine Einstellung des Verfahrens gebeten wird, heißt es, dass man alle Ansprüche gegen den Beschuldigten fallen lässt. Es sei nicht gelungen, den Beklagten zu lokalisieren, weshalb man den Prozess nicht fortführen könne.
Quelle:Winfuture