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Erli
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Nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung hat die EU "ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bisher nicht umgesetzt ist". Diese verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten dazu, Telefon- und Internetdaten sechs Monate lang anlasslos zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regelung im März 2010 jedoch gekippt, da sie gegen das Grundgesetz verstieß.
Zu den Klägern gehörte auch die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Gegenüber Spiegel Online erklärte sie, man stehe zu diesem Thema seit langem im Dialog mit der EU-Kommission. Eine schnelle Umsetzung lehne sie nach wie vor ab: "Bürgern und Wirtschaft ist nicht vermittelbar, dass während der laufenden Überarbeitung der europäischen Richtlinie zu alten Vorschriften zurückgekehrt werden soll. Die Kommission hat selbst angekündigt, dass sie die europäische Regelung ändern will." Dennoch muss das Bundesjustizministerium der EU nun innerhalb der nächsten zwei Monate erläutern, warum die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.
Quelle und ganzer Bericht auf CNET Networks Deutschland GmbH/ZDNet.de und CNET.de
Zu den Klägern gehörte auch die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Gegenüber Spiegel Online erklärte sie, man stehe zu diesem Thema seit langem im Dialog mit der EU-Kommission. Eine schnelle Umsetzung lehne sie nach wie vor ab: "Bürgern und Wirtschaft ist nicht vermittelbar, dass während der laufenden Überarbeitung der europäischen Richtlinie zu alten Vorschriften zurückgekehrt werden soll. Die Kommission hat selbst angekündigt, dass sie die europäische Regelung ändern will." Dennoch muss das Bundesjustizministerium der EU nun innerhalb der nächsten zwei Monate erläutern, warum die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.
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