Illegales Streaming, egal ob für Filme oder Musik, nutzen viele zuhause in ihren eigenen vier Wänden. Durch eine schwammige Rechtslage galt das Ganze bisher auch als Kavaliersdelikt in einer rechtlichen Grauzone. Durch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes könnte sich dies ändern, denn auch wenn es für einen konkreten Fall gesprochen wurde könnte es allgemeine Gültigkeit in der Anwendung bekommen. In diesem kurzen Ratgeber erklären wir wie das Urteil aussieht und ob es Ausnahmen gibt.
Bisher ging man immer davon aus, dass nur das Anbieten der Streams die illegale Handlung darstellt. Durch Streaming-Webseiten, die wir hier nun nicht nennen werden, fand ja kein Download an sich statt und auch eine öffentliche Vorführung hat man Zuhause im Wohnzimmer eigentlich nicht. Durch ein Urteil das durch die Webseite Filmspeler, einen Anbieter von Streaming Boxen, zustand kam ändert nun alles und legt die illegale Handlung auch im Hausgebrauch genau fest.
Im Plädoyer war sogar davon die Rede, dass jede Art von illegalem Streaming als „anormale“ Handlung klassifiziert werden müsse. Es sollte in der Regel beim Betrachten vieler Streaming Seiten klar sein, dass etwas nicht stimmen kann wenn man aktuelle Filme und Serien sehen kann „ohne dafür eine wirtschaftliche Gegenleistung zu entrichten“. Auch wenn das Urteil sich zunächst explizit gegen die angebotenen Boxen von Filmspeler richtet dürfte es doch wenn nötig auch allgemeinere Anwendung finden.
Hier greift aber für private Nutzer dann auch (noch?) eine kleine Ausnahmeregelung. Ist es nicht klar auszumachen, dass das Angebot illegal ist, ist auch nicht von einer bewusst ausgeführten illegalen Streaming Aktion auszugehen. Wer sich zum Beispiel auf YouTube einen kompletten Film ansieht, auch wenn dieser eben nicht frei zur Verfügung stehen dürfte, macht sich nicht. Der Unterschied liegt darin, dass der Nutzer davon ausgehen kann, dass YouTube als offizieller Anbieter auch nur legalen Content zur Verfügung stellt.
Natürlich kann es auch recht schwer sein private Nutzer zu finden, und auch die Strafen sollen im Falle einer Verurteilung relativ gering ausfallen, aber wer bisher dachte er macht nichts illegales sollte das Ganze spätestens jetzt langsam überdenken.
Meinung des Autors: Als Film-Fan begrüße ich ein solches Urteil, und Ihr?
Bisher ging man immer davon aus, dass nur das Anbieten der Streams die illegale Handlung darstellt. Durch Streaming-Webseiten, die wir hier nun nicht nennen werden, fand ja kein Download an sich statt und auch eine öffentliche Vorführung hat man Zuhause im Wohnzimmer eigentlich nicht. Durch ein Urteil das durch die Webseite Filmspeler, einen Anbieter von Streaming Boxen, zustand kam ändert nun alles und legt die illegale Handlung auch im Hausgebrauch genau fest.
Im Plädoyer war sogar davon die Rede, dass jede Art von illegalem Streaming als „anormale“ Handlung klassifiziert werden müsse. Es sollte in der Regel beim Betrachten vieler Streaming Seiten klar sein, dass etwas nicht stimmen kann wenn man aktuelle Filme und Serien sehen kann „ohne dafür eine wirtschaftliche Gegenleistung zu entrichten“. Auch wenn das Urteil sich zunächst explizit gegen die angebotenen Boxen von Filmspeler richtet dürfte es doch wenn nötig auch allgemeinere Anwendung finden.
Hier greift aber für private Nutzer dann auch (noch?) eine kleine Ausnahmeregelung. Ist es nicht klar auszumachen, dass das Angebot illegal ist, ist auch nicht von einer bewusst ausgeführten illegalen Streaming Aktion auszugehen. Wer sich zum Beispiel auf YouTube einen kompletten Film ansieht, auch wenn dieser eben nicht frei zur Verfügung stehen dürfte, macht sich nicht. Der Unterschied liegt darin, dass der Nutzer davon ausgehen kann, dass YouTube als offizieller Anbieter auch nur legalen Content zur Verfügung stellt.
Natürlich kann es auch recht schwer sein private Nutzer zu finden, und auch die Strafen sollen im Falle einer Verurteilung relativ gering ausfallen, aber wer bisher dachte er macht nichts illegales sollte das Ganze spätestens jetzt langsam überdenken.
Quelle: Merkur
Meinung des Autors: Als Film-Fan begrüße ich ein solches Urteil, und Ihr?