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[Update: Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt über einen Entwurf für die technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen informiert, der von betroffenen Unternehmen beim Bundeskriminalamt (BKA) zur Kommentierung eingesehen werden kann.] Laut Amtsblatt 16/2009 wird die Richtlinie als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestuft. Die an einer Stellungnahme interessierten Provider müssen zur Einsicht des BKA-Dokuments "namentlich Personen" benennen, die sich zu Stillschweigen verpflichten. Die Weitergabe des Papiers oder der Kommentare unterliegt laut Amtsblatt einschlägigen Strafbestimmungen.
Quelle und ganzer Bericht bei Heise.de