TopNews: [DE] BGH prüft Ansprüche gegen Betreiber von Internetforen

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  • TopNews: [DE] BGH prüft Ansprüche gegen Betreiber von Internetforen Beitrag #1
Eric-Cartman

Eric-Cartman

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Der Bundesgerichtshof prüft, ob Betreiber von Meinungsforen im Internet ehrverletzende Äußerungen von Forumsteilnehmern aus dem Netz entfernen müssen.

Das Karlsruher Gericht verhandelte am Dienstag über die Klage des Vorsitzenden eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Er war in einem solchen Forum zum Thema sexueller Missbrauch in zwei Beiträgen selbst als pädophil bezeichnet worden.

In einem Fall kannte er den Urheber, im zweiten Fall handelte es sich um einen anonymen Autoren. Der Kläger will den Betreiber des Forums - der sich die Angriffe der Forumsteilnehmer nicht zu Eigen gemacht hat - gerichtlich verpflichten lassen, die beiden Beiträge zu beseitigen. Der BGH will sein Urteil an diesem Dienstagnachmittag verkünden.

Nach den Worten von BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller ist es "nicht ausgeschlossen", dass Betreiber von Internetforen zur Beseitigung solcher Fremdbeiträge verpflichtet werden könnten. Eine Kernfrage des Prozesses sei allerdings, ob dies auch dann gelte, wenn die Identität des Urhebers bekannt sei und der Betroffene damit direkt gegen diesen vorgehen könne. Klägeranwalt Joachim Kummer argumentierte, der Betreiber müsse zur Beseitigung von Beleidigungen verpflichtet sein, sobald er davon Kenntnis habe. Achim Krämer, Anwalt der Gegenseite, hielt dem entgegen, der Betreiber eines Internetforums eröffne einer unbekannten Öffentlichkeit lediglich die Möglichkeit, dort eigene Beiträge einzustellen. Er sei nicht gehalten, den Inhalt ständig zu kontrollieren.

Quelle: IDG Magazine Verlag GmbH/PC-WELT Online
 
  • TopNews: [DE] BGH prüft Ansprüche gegen Betreiber von Internetforen Beitrag #2
Mr.Eyeballz

Mr.Eyeballz

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Also ich finde das der Betreiber dafür verantwortlich gemacht werden muss Beleidigungen sofort zu entfernen

und wenn der Schreiber bekannt ist

darf nur der verklagt werden nicht der Betreiber.
 
  • TopNews: [DE] BGH prüft Ansprüche gegen Betreiber von Internetforen Beitrag #3
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Lenny

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Klägeranwalt Joachim Kummer argumentierte, der Betreiber müsse zur Beseitigung von Beleidigungen verpflichtet sein, sobald er davon Kenntnis habe.

Das ist doch soweit in Ordnung, es muß dem Forenbetreiber aber ein angemessener Zeitraum zugebilligt werden, ebenso sollte klar definiert werden WAS genau eine Beleidigung ist.
 
  • TopNews: [DE] BGH prüft Ansprüche gegen Betreiber von Internetforen Beitrag #5
Michel

Michel

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In Zeiten, in denen es genauso teuer ist, einen Polizisten als "Schlumpf" zu titulieren wie als "A.......h", wird es nicht möglich sein, eine Beleidigung genau zu definieren. Das entscheiden die Gerichte traditionell im Einzelfall.
 
  • TopNews: [DE] BGH prüft Ansprüche gegen Betreiber von Internetforen Beitrag #6
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Lenny

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Das entscheiden die Gerichte traditionell im Einzelfall.

Na dann viel Spass, wenn das dann - wie jetzt durch alle Instanzen geht - brauchen Richter sich um ihren Job in Zukunft, sicher keine Gedanken machen ;)
 
  • TopNews: [DE] BGH prüft Ansprüche gegen Betreiber von Internetforen Beitrag #7
Michel

Michel

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Na ja, es gibt ja dann auch immer Vergleichs- und Präzedenzfälle, an dem sich ein Gericht orientieren kann. Meist geht das dann mit einem Strafbefehl ab. Ich wollte nur verdeutlichen, dass es keine Pauschalsätze für diese oder jene Beleidigung gibt. ;)
 
  • TopNews: [DE] BGH prüft Ansprüche gegen Betreiber von Internetforen Beitrag #8
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Lenny

Gast
Ich wollte nur verdeutlichen, dass es keine Pauschalsätze für diese oder jene Beleidigung gibt. ;)

Vollkommen richtig, aber dem Forenbetreiber wird auferlegt, das Er das entscheiden soll, schon witzig, oder ? ;)
 
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