
Eric-Cartman
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Der Bundesgerichtshof prüft, ob Betreiber von Meinungsforen im Internet ehrverletzende Äußerungen von Forumsteilnehmern aus dem Netz entfernen müssen.
Das Karlsruher Gericht verhandelte am Dienstag über die Klage des Vorsitzenden eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Er war in einem solchen Forum zum Thema sexueller Missbrauch in zwei Beiträgen selbst als pädophil bezeichnet worden.
In einem Fall kannte er den Urheber, im zweiten Fall handelte es sich um einen anonymen Autoren. Der Kläger will den Betreiber des Forums - der sich die Angriffe der Forumsteilnehmer nicht zu Eigen gemacht hat - gerichtlich verpflichten lassen, die beiden Beiträge zu beseitigen. Der BGH will sein Urteil an diesem Dienstagnachmittag verkünden.
Nach den Worten von BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller ist es "nicht ausgeschlossen", dass Betreiber von Internetforen zur Beseitigung solcher Fremdbeiträge verpflichtet werden könnten. Eine Kernfrage des Prozesses sei allerdings, ob dies auch dann gelte, wenn die Identität des Urhebers bekannt sei und der Betroffene damit direkt gegen diesen vorgehen könne. Klägeranwalt Joachim Kummer argumentierte, der Betreiber müsse zur Beseitigung von Beleidigungen verpflichtet sein, sobald er davon Kenntnis habe. Achim Krämer, Anwalt der Gegenseite, hielt dem entgegen, der Betreiber eines Internetforums eröffne einer unbekannten Öffentlichkeit lediglich die Möglichkeit, dort eigene Beiträge einzustellen. Er sei nicht gehalten, den Inhalt ständig zu kontrollieren.
Quelle: IDG Magazine Verlag GmbH/PC-WELT Online