
Pvt.Caparzo
Threadstarter
Hallo!
News-Meldung von IchWeissNicht,
Telekom hat Kundendaten missbraucht!
Bonner Konzern darf Wechselwillige künftig nicht mehr kontaktieren.
Bonn - Einen Riegel hat die 1. Handelskammer des Bonner Landgerichts einer offenbar gängigen Methode bei der Deutschen Telekom vorgeschoben: Sie darf Kunden, die zu einem Konkurrenten wechseln wollen, künftig nicht mehr anrufen, um sie zurückzugewinnen.
Dem lokalen Anbieter htp (Hannoversche Telekommunikations- und Netzgesellschaft) war aufgefallen, dass von der Telekom „ungewöhnlich häufig“ die Umschaltung (Portierung) der Leitung abgelehnt wurde. Oft wurde von Seiten des Bonner Konzerns angegeben, die Endkunden hätten eine „Neue Willenserklärung“ abgegeben. Daraufhin stellte das Unternehmen aus Hannover Nachforschungen an - und kam zu dem Ergebnis, dass der Telekommunikationsriese „eklatant unlautere Mittel“ zur Kundenrückgewinnung eingesetzt habe.
Mit Sperrung gedroht
So sei eine Kundin von einem Call-Center angerufen und gefragt worden, warum sie künftig „Fiat statt Mercedes“ fahren wolle. Auf Nachfrage sei ihr erklärt worden, unter den Anbietern sei die Telekom der Mercedes, htp der Fiat. In einem weiteren Fall soll damit gedroht worden sein, den Festnetzanschluss bereits mehr als zwei Monate vor dem gewünschten Umstellungstermin abzustellen. Besonders schwerwiegend: In den Gesprächen wurde offenbar wahrheitswidrig behauptet, bei htp herrsche eine Servicelücke, da am Wochenende niemand erreichbar sei. Zudem müssten die Kunden bei einem Wechsel des Anbieters stets zwei Wochen ohne Festnetz auskommen. Diese Angaben wurden von den betroffenen Kunden eidesstattlich versichert.
Dem Antrag des lokalen Anbieters auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Irreführung und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gab das Bonner Landgericht nun statt (Az.: LG Bonn 11 O 68 / 07). Die von der htp übermittelten Daten seien von der Telekom zweckentfremdet worden. Auch schriftlich dürfen wechselwillige Kunden laut Verfügung in Zukunft nicht mehr kontaktiert werden. Sollte die Telekom Widerspruch gegen die Entscheidung der Handelskammer einlegen, kommt es zur mündlichen Verhandlung.
Quelle: ksta.de
News-Meldung von IchWeissNicht,
Telekom hat Kundendaten missbraucht!

Bonner Konzern darf Wechselwillige künftig nicht mehr kontaktieren.
Bonn - Einen Riegel hat die 1. Handelskammer des Bonner Landgerichts einer offenbar gängigen Methode bei der Deutschen Telekom vorgeschoben: Sie darf Kunden, die zu einem Konkurrenten wechseln wollen, künftig nicht mehr anrufen, um sie zurückzugewinnen.
Dem lokalen Anbieter htp (Hannoversche Telekommunikations- und Netzgesellschaft) war aufgefallen, dass von der Telekom „ungewöhnlich häufig“ die Umschaltung (Portierung) der Leitung abgelehnt wurde. Oft wurde von Seiten des Bonner Konzerns angegeben, die Endkunden hätten eine „Neue Willenserklärung“ abgegeben. Daraufhin stellte das Unternehmen aus Hannover Nachforschungen an - und kam zu dem Ergebnis, dass der Telekommunikationsriese „eklatant unlautere Mittel“ zur Kundenrückgewinnung eingesetzt habe.
Mit Sperrung gedroht
So sei eine Kundin von einem Call-Center angerufen und gefragt worden, warum sie künftig „Fiat statt Mercedes“ fahren wolle. Auf Nachfrage sei ihr erklärt worden, unter den Anbietern sei die Telekom der Mercedes, htp der Fiat. In einem weiteren Fall soll damit gedroht worden sein, den Festnetzanschluss bereits mehr als zwei Monate vor dem gewünschten Umstellungstermin abzustellen. Besonders schwerwiegend: In den Gesprächen wurde offenbar wahrheitswidrig behauptet, bei htp herrsche eine Servicelücke, da am Wochenende niemand erreichbar sei. Zudem müssten die Kunden bei einem Wechsel des Anbieters stets zwei Wochen ohne Festnetz auskommen. Diese Angaben wurden von den betroffenen Kunden eidesstattlich versichert.
Dem Antrag des lokalen Anbieters auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Irreführung und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gab das Bonner Landgericht nun statt (Az.: LG Bonn 11 O 68 / 07). Die von der htp übermittelten Daten seien von der Telekom zweckentfremdet worden. Auch schriftlich dürfen wechselwillige Kunden laut Verfügung in Zukunft nicht mehr kontaktiert werden. Sollte die Telekom Widerspruch gegen die Entscheidung der Handelskammer einlegen, kommt es zur mündlichen Verhandlung.
Quelle: ksta.de