Duke
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Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt setzt bestimmten Forderungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erneut Grenzen. Es stärkt damit die Rechtsauffassung, dass nicht jeder PC automatisch gebührenpflichtig ist. In dem Fall wendete sich der Kläger erfolgreich gegen die Rundfunkgebührenpflicht für einen für seine Berufsausübung genutzten internetfähigen Computer.
Quelle und ganzer Bericht bei onlinekosten.de
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