Wenige Tage vor der Bundestagswahl wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium
eine Wunschliste (pdf) erweiterter Überwachungs- und Kontrollbefugnisse ausgearbeitet
hat – fertig formuliert, um als Textbaustein in den nächsten Koalitionsvertrag
übernommen zu werden. Einige Überwachungspläne waren schon aus dem
CDU-Wahlprogramm oder aus öffentlichen Äußerungen bekannt. Die jetzt
veröffentlichten Bestrebungen sprengen aber alles bisher Bekannte:
Quelle 1:
Daten-Speicherung.de
Quelle 2:
Das Papier aus dem IM für die Koalitionsgespräche [PDF - 1.11 MB]
1. Das verdeckte Durchsuchen und Überwachen von Computern (Online-Durchsuchung,
Quellen-Telekommunikationsüberwachung) soll künftig nicht mehr nur zur Verhinderung
terroristischer Anschläge, sondern bereits zur Ermittlung wegen vergangener Straftaten
zugelassen werden.
2. Das Abhören von Wohnungen zur Strafverfolgung soll künftig kein Mithören mehr
voraussetzen, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hatte, um die Stasi-artige
Erfassung intimer Vorgänge (z.B. Sex) zu verhindern.
3. Zur Strafverfolgung soll künftig das verdeckte Anbringen von Videokameras in und
vor Privatwohnungen zugelassen werden.
4. Künftig soll von jeder Person, die – schuldig oder nicht – von der Polizei
erkennungsdienstlich behandelt wird, eine DNA-Probe genommen und aufbewahrt
werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine vergleichbare Praxis in
Großbritannien im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt.
5. Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, Wohnungen ohne Kenntnis des
Inhabers zu betreten, um vorhandene Computer zu infiltrieren.
6. Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, Personen zum Tragen eines
Peilsenders zu verpflichten („elektronische Fußfessel“).
7. Die Polizei soll Zugriff auf Informationen über die Nutzung des Internet
(Surfprotokolle) und von Straßen (Mautdaten) erhalten. In diesem Jahr wurde eine
Regelung zur Surfprotokollierung durch das BSI mit der Zusicherung beschlossen, eine
Nutzung zu Zwecken der Strafverfolgung werde es im Grundsatz nicht geben.
8. In den Knoten der Telekommunikationsnetze sollen – wie in den USA – Filter
installiert werden, um unsere Kommunikation nach bestimmten Merkmalen zu
durchsuchen. Allgemein soll das Abhören unserer Telekommunikation ausgeweitet
werden, obwohl es schon jetzt von Jahr zu Jahr dramatisch zunimmt.
9. Die nationalen Geheimdienste (Verfassungsschutzämter) sollen künftig nicht mehr
nur gegen unsere Grundordnung gerichtete Personen, sondern auch Straftäter im
Bereich der „organisierten Kriminalität“ beobachten. Der sächsische
Verfassungsgerichtshof hat dies für Sachsen bereits als verfassungswidrig verworfen.
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Daten-Speicherung.de