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Bürgerrechte sollen beim Schutz des geistigen Eigentums geachtet werden
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, betonte anlässlich der Diskussion um die Urheberrechtsnovelle, dass die künftig im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung von den Telekommunikationsunternehmen zu speichernden Informationen nicht bei zivilrechtlichen Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden dürften.
Bereits heute sieht das Urheberrecht einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen vor, der geistiges Eigentum verletzt. Geplant sei, dass der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich auch einen Auskunftsanspruch gegen Dritte erhält, die selbst nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, beispielsweise Internet Provider. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hob hervor, dass die FDP es aber grundsätzlich unterstützt, die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte weiter zu verbessern.
Der Auskunftsanspruch müsse aber unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten erfolgen. Die Pflicht zur Auskunftserteilung könne nur so weit gehen, wie die Auskunftserteilung überhaupt rechtlich möglich ist, so die rechtspolitische Sprecherin der FDP.
"In dem Maße, wie die Speicherung von Verkehrsdaten durch Provider unzulässig ist, werden dem Auskunftsbegehren deshalb Grenzen gesetzt sein. Ebenso können diejenigen Daten nicht zur Verfügung stehen, die künftig ausschließlich zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung aufbewahrt werden müssen. Der Auskunftsanspruch gegen Dritte darf kein Einfallstor für eine Vorratsdatenspeicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sein", so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass alle Daten zu Telekommunikationsverbindungen für sechs Monate gespeichert werden müssen. Die Inhalte werden nicht gespeichert, wohl aber, wer wann mit wem telefoniert hat und welche Webseiten besucht wurden. Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren die Richtlinie als verfassungsfeindlich. Die Speicherung geschieht, ohne dass ein konkreter Verdacht oder Hinweise auf eine bevorstehende Gefahr vorliegen.
Quelle: Golem.de
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, betonte anlässlich der Diskussion um die Urheberrechtsnovelle, dass die künftig im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung von den Telekommunikationsunternehmen zu speichernden Informationen nicht bei zivilrechtlichen Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden dürften.
Bereits heute sieht das Urheberrecht einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen vor, der geistiges Eigentum verletzt. Geplant sei, dass der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich auch einen Auskunftsanspruch gegen Dritte erhält, die selbst nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, beispielsweise Internet Provider. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hob hervor, dass die FDP es aber grundsätzlich unterstützt, die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte weiter zu verbessern.
Der Auskunftsanspruch müsse aber unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten erfolgen. Die Pflicht zur Auskunftserteilung könne nur so weit gehen, wie die Auskunftserteilung überhaupt rechtlich möglich ist, so die rechtspolitische Sprecherin der FDP.
"In dem Maße, wie die Speicherung von Verkehrsdaten durch Provider unzulässig ist, werden dem Auskunftsbegehren deshalb Grenzen gesetzt sein. Ebenso können diejenigen Daten nicht zur Verfügung stehen, die künftig ausschließlich zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung aufbewahrt werden müssen. Der Auskunftsanspruch gegen Dritte darf kein Einfallstor für eine Vorratsdatenspeicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sein", so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass alle Daten zu Telekommunikationsverbindungen für sechs Monate gespeichert werden müssen. Die Inhalte werden nicht gespeichert, wohl aber, wer wann mit wem telefoniert hat und welche Webseiten besucht wurden. Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren die Richtlinie als verfassungsfeindlich. Die Speicherung geschieht, ohne dass ein konkreter Verdacht oder Hinweise auf eine bevorstehende Gefahr vorliegen.
Quelle: Golem.de