
Eric-Cartman
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Nach Ansicht von Datenschützern verletzen Online-Durchsuchungen nicht nur Persönlichkeitsrechte, sondern reißen auch gravierende Sicherheitslücken in die Computersysteme.
Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Johann Bizer, warnte mit Blick auf die Sitzung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, davor, Online-Durchsuchungen von Privat-Computern gesetzlich zu erlauben. Wie Bizer im „Deutschlandradio Kultur“ sagte, sprenge das heimliche Ausspähen von Rechnern die Grenzen jeder Verhältnismäßigkeit.
Diese Aktionen sollen dem Geheimdienst in Zukunft unter bestimmten Aspekten der Terrorbekämpfung erlaubt werden. Bizer schilderte weiter, auf diese Weise wolle man Schleusen und geheime Falltüren in Computersysteme Verdächtiger einbauen, um an Informationen heranzukommen.
Der Gesetzgeber übersehe dabei jedoch, dass damit gravierende Sicherheitslöcher in den betroffenen Systemen entstünden. Bizer betonte: „Wir kriegen Sicherheit nur dadurch, dass wir hohe Sicherheitshürden bei der Kommunikationstechnik einsetzen, um auf diese Art und Weise jedem die Möglichkeit zu geben, seine Kommunikation auch selbst hochwertig zu schützen. Andersherum werden die Freiheitsrechte all derjenigen, die überhaupt nicht betroffen sind, ganz gravierend gefährdet. Wir warnen eindringlich davor, diesen Weg der Unsicherheit zu beschreiten.“
In der vergangenen Woche hatte der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähen privater Computer eingelegt. Seiner Meinung nach, verstoße das Gesetz gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes.
Quelle: IDG Magazine Verlag GmbH/PC-WELT Online