
Eric-Cartman
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Die Geheimdienste spähen bereits seit 2005 heimlich via Internet die Computer von Verdächtigen aus. Dies bestätigte am Mittwoch im Bundestags-Innenausschuss nach Teilnehmerangaben der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU).
Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, forderte die Regierung auf, die Maßnahme zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen vorliegt, und die entsprechenden Haushaltsmittel unverzüglich zu sperren. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, hält die Online- Durchsuchungen bei der gegenwärtigen Rechtslage für unzulässig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar der Polizei wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen Online-Durchsuchungen vorerst untersagt. Das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen auf seinen Computer aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. In dem verhandelten Fall ging es allerdings nicht um die Arbeit von Geheimdiensten.
Nach Ansicht der Bundesregierung lassen die Gesetze über die Nachrichtendienste Online-Durchsuchungen der Geheimdienste zu. Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte den Angaben zufolge eine entsprechende Dienstvorschrift abgezeichnet.
Nach Ansicht von Piltz ist eine Dienstanweisung unter keinem Gesichtspunkt eine geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Wiefelspütz sagte, die Regierung sei gut beraten, wegen fehlender Rechtsgrundlagen auf Online-Durchsuchungen zu verzichten. Grundsätzlich hält der SPD-Innenexperte allerdings Online-Durchsuchungen für ein in Ausnahmefällen gerechtfertigtes Ermittlungsinstrument, wenn dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen wird. Dies komme aber nur bei schwersten Verbrechen in Frage. Dabei müsse auch der Kernbereich privater Lebensführung beachtet werden. "Es gibt auch auf der Festplatte des Computers ein Schlafzimmer", sagte Wiefelspütz der dpa.
Quelle: IDG Magazine Media GmbH/PC-WELT Online