
Eric-Cartman
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Christian Pfeiffer stieß bei der Anhörung zum Thema gewaltverherrlichende Computer- und Videospiele im Unterausschuss Neue Medien des Bundestags auf taube Ohren.
Der Repräsentant des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen wollte ein Herstellungsverbot für so genannte „Killerspiele“ erwirken. Aus diesem Grund sieht sich die bayerische CSU nun in die Defensive gedrängt. Bayerns Innenminister Günther Beckstein erklärte dazu: „Das Verbot von Killerspielen ist Bestandteil des Koalitionsvertrags. Dessen Inhalt kann nicht von einzelnen Koalitionsvertretern nach einem einzigen Expertengespräch ausgehebelt werden. Ich lege großen Wert darauf, dass der Koalitionsvertrag auch in diesem Punkt eingehalten wird.“
Weiterhin führte er an, dass Bayern ein Gesetz in den Bundesrat eingebracht habe, welches ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von „Killerspielen“ zum Gegenstand habe. „Dieser Gesetzentwurf ist im Bundesrat anhängig und dort weiter zu behandeln. Äußerungen einzelner Bundestagsabgeordneter, wonach zwischen Gewalt verherrlichenden Computerspielen und Gewaltbereitschaft kein Zusammenhang besteht, sind mir unverständlich. Von den Amokläufen von Erfurt bis Emsdetten zieht sich die blutige Spur der durch den Konsum solcher Computerspiele ausgelösten Gewalt. Davor dürfen Politiker nicht die Augen verschließen.“, so Beckstein.
Das von Beckstein angeführte Verbot, steht zwar im Koalitionsvertrag, bisher konnte sich die Koalition in ihrem Vertrag aber noch auf keine allgemeingültige Definition des Begriffs „Killerspiele“ einigen. Einen weniger drastischen Weg geht Familienministerin Ursula von der Leyen. Im Gegensatz zum von der CSU geforderten Herstellungsverbot, möchte sie mit ihrem neuen Jugendschutz-Programm entsprechende Computer- und Videospiele besser kennzeichnen und ein Hauptaugenmerk auf die Aufklärung legen.
Quelle: IDG Magazine Media GmbH/PC-WELT Online