Die von einigen Bundesländern geforderte verschärfte Telefon- und Internetüberwachung fand im bundesrat keine Mehrheit.
Bei der ersten Beratung des Gesetztentwurfes der Regierung lehnte die Länderkammer die meisten Vorschläge ab, für die Überwachungsmaßnahmen den Strafenkatalog noch auszuweiten. Keine Mehrheit fand auch die Forderung, die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen von sechs auf zwölf Monate zu verlängern.
Zurückgewiessen wurde auch der Vorstoß, im Zuge dieses Gesetzes die heimliche Online-Durchsuchung von Computern einzuführen!
Bei der ersten Beratung des Gesetztentwurfes der Regierung lehnte die Länderkammer die meisten Vorschläge ab, für die Überwachungsmaßnahmen den Strafenkatalog noch auszuweiten. Keine Mehrheit fand auch die Forderung, die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen von sechs auf zwölf Monate zu verlängern.
Zurückgewiessen wurde auch der Vorstoß, im Zuge dieses Gesetzes die heimliche Online-Durchsuchung von Computern einzuführen!
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