
the doctor
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Viele Navigationssysteme warnen vor stationären Blitzanlagen, das ist jedoch laut §23 Abs. 1b StVO (Straßenverkehrsordnung) verboten.
Danach darf ein Autofahrer kein "technisches Gerät betreiben oder mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Dazu gehören auch Navigationssysteme, die in Autos eingebaut sind oder Software, die auf dem Handy installiert ist - sofern sich darin eine Blitzer-Datenbank befindet.
Wird der Besitzer mit einem solchen Blitzwarner erwischt - auch, wenn er ihn nicht nutzt - kann die Polizei Gerät beschlagnahmen und es werden 75 Euro Geldbuße fällig plus vier Punkte in Flensburg.
<-Quelle
Danach darf ein Autofahrer kein "technisches Gerät betreiben oder mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Dazu gehören auch Navigationssysteme, die in Autos eingebaut sind oder Software, die auf dem Handy installiert ist - sofern sich darin eine Blitzer-Datenbank befindet.
Wird der Besitzer mit einem solchen Blitzwarner erwischt - auch, wenn er ihn nicht nutzt - kann die Polizei Gerät beschlagnahmen und es werden 75 Euro Geldbuße fällig plus vier Punkte in Flensburg.
