
Eric-Cartman
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Newsmeldung von bullayer
Betreiber nutzen Zeitfenster auf Videoportal-Server aus
Die Diskussion um Urheberrechtsverletzungen auf der beliebten
Video-Plattform YouTube ist wieder um eine Facette reicher. Mit einem
auf den Namen Delutube getauften Service lassen sich nun auch Clips
abspielen, die auf der Videoplattform gelöscht wurden. Dabei nutzen
die Anbieter das Zeitfenster aus, das zwischen dem Sperren des
Videoclips auf YouTube und dem tatsächlichen Löschen von den
YouTube-Servern vergeht. Um das entfernte Material abrufen zu können,
wird lediglich die Video-ID des gesperrten Clips benötigt, die auf der
YouTube-Webseite aufscheint. Auch der Download derartiger Clips über
Delutube wird angeboten.
Das Angebot von Delutube und anderen vergleichbaren Services bringt
YouTube damit neuerlich unter Zugzwang, sieht sich das von Google
gekaufte Portal doch seit Wochen der Kritik der
Unterhaltungsindustrie ausgesetzt. Vor allem der Fernseh-, aber auch
der Filmindustrie ist YouTube ein Dorn im Auge, da über die rasant
wachsende User-Gemeinde in großen Mengen urheberrechtlich geschütztes
Material verbreitet wird. YouTube hat sich zwar in der Vergangenheit
dazu verpflichtet, derartiges Material aus seinem Angebot zu nehmen.
Die Existenz von Diensten wie Delutube verschafft Anwender aber nun
über die Hintertür doch wieder Zugang zu gesperrtem Material. Auch
anstößige Clips, die aus diesem Grund auf YouTube entfernt werden,
sollen über Delutube abgerufen werden können.
Während sich in den USA der Widerstand der Industrie gegen das
YouTube-Angebot schon längst formiert, ist sich die
Unterhaltungsindustrie hierzulande offenbar noch nicht ganz einig,
welche Strategie im Umgang mit der populären Videoplattform
eingeschlagen werden soll. Ronald Schäfer, Geschäftsführer der
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)
www.gvu.de, zeigte sich auf Anfrage bedeckt und wollte die
US-Diskussion im Moment nicht kommentieren. "Das ist eine
hochpolitische Frage", so Schäfer.
Quelle: Newsletter von Computerwissen.de
Betreiber nutzen Zeitfenster auf Videoportal-Server aus
Die Diskussion um Urheberrechtsverletzungen auf der beliebten
Video-Plattform YouTube ist wieder um eine Facette reicher. Mit einem
auf den Namen Delutube getauften Service lassen sich nun auch Clips
abspielen, die auf der Videoplattform gelöscht wurden. Dabei nutzen
die Anbieter das Zeitfenster aus, das zwischen dem Sperren des
Videoclips auf YouTube und dem tatsächlichen Löschen von den
YouTube-Servern vergeht. Um das entfernte Material abrufen zu können,
wird lediglich die Video-ID des gesperrten Clips benötigt, die auf der
YouTube-Webseite aufscheint. Auch der Download derartiger Clips über
Delutube wird angeboten.
Das Angebot von Delutube und anderen vergleichbaren Services bringt
YouTube damit neuerlich unter Zugzwang, sieht sich das von Google
gekaufte Portal doch seit Wochen der Kritik der
Unterhaltungsindustrie ausgesetzt. Vor allem der Fernseh-, aber auch
der Filmindustrie ist YouTube ein Dorn im Auge, da über die rasant
wachsende User-Gemeinde in großen Mengen urheberrechtlich geschütztes
Material verbreitet wird. YouTube hat sich zwar in der Vergangenheit
dazu verpflichtet, derartiges Material aus seinem Angebot zu nehmen.
Die Existenz von Diensten wie Delutube verschafft Anwender aber nun
über die Hintertür doch wieder Zugang zu gesperrtem Material. Auch
anstößige Clips, die aus diesem Grund auf YouTube entfernt werden,
sollen über Delutube abgerufen werden können.
Während sich in den USA der Widerstand der Industrie gegen das
YouTube-Angebot schon längst formiert, ist sich die
Unterhaltungsindustrie hierzulande offenbar noch nicht ganz einig,
welche Strategie im Umgang mit der populären Videoplattform
eingeschlagen werden soll. Ronald Schäfer, Geschäftsführer der
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)
www.gvu.de, zeigte sich auf Anfrage bedeckt und wollte die
US-Diskussion im Moment nicht kommentieren. "Das ist eine
hochpolitische Frage", so Schäfer.
Quelle: Newsletter von Computerwissen.de