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Wir haben heute in der Schule ein offenes WLAN entdeckt
Die Schüler mit Windows-Laptops, hatten das "Glück" das Windows automatisch eine Verbindung hergestellt hat, via DHCP gab es automatisch eine Adresse und schon waren sie im Internet.
Wie ist da die rechtliche Lage? Darf man so ein offenes WLAN "mit benutzen", sofern man keine "bösen" Seiten ansurft?
Das WLAN hat KEINE Verschlüsselung und auch der Speedport Router ist laut Angaben eines Mitschülers offen, das heisst das da KEIN Passwort ist. (Normalerweise haben die ja aber alle zumindest 0000, was ja bedeuten würde das das Passwort mit Absicht entfernt wurde.)
Sehen einige Leute es als Schutz, das sie bei Raubkopien nicht mehr belangt werden können, weil ja JEDER das WLAN benutzt haben könnte? Soweit ich weiss haftet doch der Inhaber, aber dann ist die Frage wieso man es so aufmacht.
Oder wird da eher ein "Hacker" am Werk gewesen sein, der alles aufgemacht hat?
Die Schüler mit Windows-Laptops, hatten das "Glück" das Windows automatisch eine Verbindung hergestellt hat, via DHCP gab es automatisch eine Adresse und schon waren sie im Internet.
Wie ist da die rechtliche Lage? Darf man so ein offenes WLAN "mit benutzen", sofern man keine "bösen" Seiten ansurft?
Das WLAN hat KEINE Verschlüsselung und auch der Speedport Router ist laut Angaben eines Mitschülers offen, das heisst das da KEIN Passwort ist. (Normalerweise haben die ja aber alle zumindest 0000, was ja bedeuten würde das das Passwort mit Absicht entfernt wurde.)
Sehen einige Leute es als Schutz, das sie bei Raubkopien nicht mehr belangt werden können, weil ja JEDER das WLAN benutzt haben könnte? Soweit ich weiss haftet doch der Inhaber, aber dann ist die Frage wieso man es so aufmacht.
Oder wird da eher ein "Hacker" am Werk gewesen sein, der alles aufgemacht hat?