
Eric-Cartman
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Die Bundesnetzagentur hat eine Reihe von Premium-Rufnummern mit 0900-Vorwahl gesperrt und ein Verbot der Rechnungslegung erlassen. Der Grund für diese Maßnahmen sind Beschwerden von Verbrauchern über Abzocker.
Als die berüchtigten 0190-Nummern abgeschafft wurden, gab es bereits den Nachfolger, die 0900-Nummern. So ist es wenig verwunderlich, dass die Abzocker ihre Maschen einfach mit Telefonnummern aus diesem Bereich fortsetzen. Die Bundesnetzagentur, Regulierungsbehörde für Telekommunikations-, Gas- und Stromnetze, hat im Juli und in den Monaten davor etliche dieser Rufnummern wegen Missbrauchs gesperrt. Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur beschwert.
Damit einher geht ein Verbot der Rechnungslegung sowie ein Inkassoverbot. Das bedeutet, wer eine dieser 0900-Nummern angerufen hat, um etwa einen vermeintlichen Preis aus einem Gewinnspiel zu erhalten, muss die horrenden Gebühren dafür nicht bezahlen. Er kann die Zahlung mit Verweis auf die Bundesnetzagentur verweigern und den Betrag der Telefonrechnung entsprechend kürzen. Wer bereits bezahlt hat oder abbuchen lässt, kann den betreffenden Teil der Rechnungssumme von seinem Telefonanbieter zurück fordern.
Die Abzockerfirmen, die von der Sperrung betroffen sind, dürfen die Zahlung dieser Gebühren nicht einfordern, Telefongesellschaften dürfen die Beträge weder an die Abzocker auszahlen noch Inkasso für betreiben. Eine Liste der gesperrten Rufnummern hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Website veröffentlicht. Die Abzocker haben jedoch längs neue Rufnummern, mit denen sie ihr Geschäft weiter betreiben wie bisher.