Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die geplante Ausweitung der Machtbefugnisse des Bundeskriminalamts durch ein umstrittenes neues Gesetz kritisiert.
"Der Kernbereich der Privatsphäre wird nicht ausreichend geschützt", sagte er. Ob das BKA-Gesetz auch eine Ermächtigung zum Eindringen in private Wohnungen erhält, um Onlinedurchsuchungen vorzubereiten, ist noch ungeklärt.
Am heutigen 15. September 2008 findet im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum BKA-Gesetz statt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die geplanten Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse für das BKA abgelehnt.
"Je mehr im Vorfeld eines Verdachts Menschen überprüft werden, umso mehr Kontakt- und Begleitpersonen ins Blickfeld geraten, umso mehr Daten werden registriert", sagte Schaar der
Berliner Zeitung. Darin bestünde eine grundlegende Gefahr.
Quelle und ganzer Bericht bei Golem.de