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US-Richter revidiert Urteil gegen Kazaa-Nutzerin
Alt 16.05.2008, 15:35
  #1
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US-Richter revidiert Urteil gegen Kazaa-Nutzerin

Der US-Bezirksrichter Michael Davis hat mögliche Fehler in seinem Urteil gegen die Tauschbörsennutzerin Jammie Thomas eingeräumt. Davis stellt mittlerweile in Frage, ob die reine Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material bereits einen Gesetzesverstoß darstellt.
Seine Bedenken stützt der Richter darauf, dass ein anderer Fall, den die Record Industry Association of America (RIAA) als Referenz im Rechtsstreit gegen Thomas angeführt hatte, derzeit neu verhandelt wird. Zusätzlich äußerten auch andere Richter Bedenken, ob die reine Bereitstellung von geschützter Musik für einen Urheberechtsverstoß ausreichend sei. Der New Yorker Bezirksrichter Kenneth Karas hatte Anfang April ein Verfahren gegen einen anderen Tauschbörsennutzer genau aus diesem Grunde abgelehnt.
Bezirksrichter Davis reagierte mit der Prüfung einer Wiederaufnahme des Verfahrens auf einen Antrag der Beklagten vom Oktober 2007. Im ursprünglichen Prozess hatte Davis zugunsten des US-Musikverbandes entschieden und Thomas zu einer Geldstrafe von 222.000 Dollar verurteilt. Eine mündliche Anhörung für die Wiederaufnahme des Verfahrens setzte der Richter für den 1. Juli an.


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Alt 16.05.2008, 16:14
  #2
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Komisches Land..

Upload ist kein Verstoß, solange nicht gedownloadet wird?!


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Alt 16.05.2008, 17:43
  #3
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Zitat:
Zitat von buma Beitrag anzeigen
Komisches Land..

Upload ist kein Verstoß, solange nicht gedownloadet wird?!
Tja ... das ist hier wohl die Frage.

Wenn UPLOAD bedeutet, dass ich meine Musikdateien einfach auf einem Server ablege, dann wäre dies alleine wohl kein Vergehen.

Die strafbare Handlung begeht dann derjenige, welcher sich die Musikdateien zieht ohne dafür die GEMA-Gebühren zu entrichten.

Der Uploader könnte sich nach dem Motto "HUCH, da hat ja jemand meine Dateien gezogen, das war aber gar nicht beabsichtigt" aus der Problematik winden.

Dem Richter gegenüber könnte argumentiert werden, dass da wohl die Schutzeinrichtung für den unberechtigten Zugriff versagt haben muss. Sofern dies von den Gerichten überhaupt verlangt werden kann ( siehe Absatz 2 meiner Ausführung).


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Alt 16.05.2008, 18:13
  #4
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Andere Sache, aber wenn man Musik bei Kazaa, also einer Tauschbörse, uploadet.

Da stellt man das Lied anderen frei zur Verfügung.. und das ist eine Straftat.. zumindest in DE


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Alt 16.05.2008, 18:18
  #5
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Zitat:
Zitat von buma Beitrag anzeigen
Andere Sache, aber wenn man Musik bei Kazaa, also einer Tauschbörse, uploadet.

Da stellt man das Lied anderen frei zur Verfügung.. und das ist eine Straftat.. zumindest in DE
Bei Kazaa wird ja nichts upgeloadet. Da stelle ich anderen Nutzern "nur" einen Bereich meines Rechners / Festplatte zum Zugriff bereit. Sie müssen es ja nicht.

Zum zweiten könnte ja der Ordner mit den Musikdateien aus Versehen freigegeben worden sein.


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Alt 16.05.2008, 22:14
  #6
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Zitat:
Zitat von FaulerBaer Beitrag anzeigen

Zum zweiten könnte ja der Ordner mit den Musikdateien aus Versehen freigegeben worden sein.
Dummheit und "aus versehen" schützen aber vor Strafe nicht....

Da die Technik der "Tauschbörsenprogramme" ja auch geradezu erwartet das man Daten "frei" gibt, und Du wärend des Downloades auch gleichzeitig diese Datei wieder hochlädst, kommst Du mit der Aussage bestimmt nicht weit.


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Alt 17.05.2008, 07:47
  #7
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Zitat:
Zitat von buma Beitrag anzeigen
Andere Sache, aber wenn man Musik bei Kazaa, also einer Tauschbörse, uploadet.

Da stellt man das Lied anderen frei zur Verfügung.. und das ist eine Straftat.. zumindest in DE
Der Punkt ist, das die Künstler sauer sind auf die RIAA. Die einzigen die nämlich Geld sehen sind die Anwälte und die RIAA. Die Künstler bekamen bis heute garnichts. Genau dieses haben US Richter auch erkannt, und die Lobby gegen die RIAA wächst.
Zum Beispiel "DRM Free" setzt sich in den US immer mehr durch.

Hinzu kommt das die RIAA Illegale Methoden angewendet hatte, Hacker, Trojaner usw. hoch sensible Server von Universitäten, Behörden, Firmen mit diesen Verseucht hatte.
Natürlich hat auch dort die RIAA wieder behauptet, es waren nicht sie, sondern nur die Auftrags Firmen die für die RIAA gearbeitet haben.


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Alt 17.05.2008, 12:10
  #8
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....die Frage ist doch nur: Wie gut sind meine Anwälte!!!
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