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[DE]"Killerspiele": Niedersachsens Innenminister fordert zwei Jahre Haft für Anbieter
Alt 13.12.2006, 10:49
[DE]"Killerspiele": Niedersachsens Innenminister fordert zwei Jahre Haft für Anbieter #1
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[DE]"Killerspiele": Niedersachsens Innenminister fordert zwei Jahre Haft für Anbieter



Sollten sich Spiele-Fans bereits beim Gesetzesentwurf des bayerischen Innenministers Dr. Günther Beckstein zum Verbot von "virtuellen Killerspielen" verwundert die Augen gerieben haben: Keine Sorge, es geht noch härter. So hat nun auch der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann einen Entwurf vorgelegt, der den bayerischen Vorschlag noch übertrifft.

Der Aufschrei in der Spielergemeinschaft nach bekannt werden des zum Verbot von "virtuellen Killerspielen" war bereits gewaltig, umso größer wird dieser vermutlich sein, wenn sich die Pläne des niedersächsischen Innenministerium herum gesprochen haben. Denn dort will man noch einen Tick härter gegen "Killerspiele" vorgehen, , dem der Entwurf vorliegt.

Während der bayerische Entwurf Haftstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe für die Verbreitung, Herstellung oder den Besitz von "Killerspielen" vorsieht, fordert Schünemann laut Spiegel "bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe". Darüber hinaus wollen die Niedersachsen den Paragraph 131 StGB nicht überarbeiten, sondern um einen konkreten Bezug auf Computerspiele ergänzen, "bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist", zitiert der Spiegel aus dem Entwurf.

Ein weiterer, denkbarer Zusatzabsatz behandelt den Besitz und die Nutzung von "Killerspielen". Demnach sollen Personen, die sich diese Spiele beschaffen und nutzen, "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" werden.

Damit geht der niedersächsische Entwurf einen guten Schritt weiter, als das Pendant aus Bayern. Dort heißt es unter anderem: "Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."

Der Entwurf aus Niedersachsen hingegen ist so weit gefasst, dass er sich auf ausnahmslos jeden Action-Shooter anwenden ließe. De facto würde ein derartiges Gesetz nahezu jeden Spieler solcher Titel kriminalisieren. Selbst Rollenspiele wie Gothic 3 wären nach dieser Definition ein Killerspiel. Die PC-WELT hat beim niedersächsischen Innenministerium bereits um eine Stellungnahme gebeten. Sobald diese eintrifft, werden wir Sie darüber informieren.



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