
Tja, solange es sich um eine dienstliche Mailadresse handelt und diese darf ja nur ausschließlich für dienstliche Mails verwendet werden, hat Dein ehemaliger Chef das Recht diese ab zu rufen!
Da es in vielen Firmen länger dauert, bis sich ein Wechsel auch beim Geschäftspartner herumgesprochen hat und die jeweiligen Verteiler aktualisiert worden, ist dies auch rechtlich nicht zu beanstanden!
Da ich selber lange Zeit auch für solche Sachen zuständig war und mit dem BT auch darüber Regeln erstellen mußte, kann ich Dir sagen, daß es i.O. ist und Du nichts dagegen unternehmen kannst!
Erst wenn längere Zeit, so zwischen 6 Monaten bis 1 Jahr keine beruflichen Mails mehr an dieses Postfach gehen, wird es gelöscht!
gruß
jerrymaus
