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Alt 25.11.2008, 19:54
  #31
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Hier stellt sich aber eine andere Frage, und zwar was ist wenn die Absender die Mails nur wegen dem einen Person schicken weil die denken das der immer noch dort arbeitet?Sonst würden die ja evtl. den anderen nicht vertrauen oder gar damit geschäfte machen?So gesehen macht sein Cheff mit seinen Namen Geld und verarscht die Kunden.

Ohne dabei eine Ahnung zu haben, behaupte ich einfach mal, das man vorm Gericht evtl. Recht bekommen könnte.Bei uns gibt es solche persönliche Adressen :Hans.Schusster@firma.de (nur als Beispiel).


Sorry wegen eventuelle Rechtsschreibfehler, bin halt ein Ausländer
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Alt 25.11.2008, 20:06
  #32
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Zitat:
Zitat von mody Beitrag anzeigen
Ohne dabei eine Ahnung zu haben, behaupte ich einfach mal, das man vorm Gericht evtl. Recht bekommen könnte.
In Timbuktu vielleicht.

Noch einmal: Diese Adresse ist Eigentum der Firma. Egal, was vor @firma.de steht.
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Alt 25.11.2008, 20:20
  #33
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Nix da, die E-Mails fallen unter das Postgeheimnis! Ergo hat da niemand was drin verloren, außer dem genannten Empfänger. Das ist ein Grundrecht! Die mails sind schließlich an die Person gerichtet, egal zu welchem thema.


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Alt 25.11.2008, 20:25
  #34
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Na aber wirklich nicht!

Postgeheimnis ja, aber das ist Dienstpost. In den meisten Firmen wird ja ein Brief auch nicht ungeöffnet an den Empfänger weitergeleitet, da kann hundertmal z.Hd. Herrn XXX draufstehen. Nur wenn "persönlich" oder "privat" draufsteht.
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Alt 25.11.2008, 20:36
  #35
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Zitat von WillyV Beitrag anzeigen
In Timbuktu vielleicht.

Noch einmal: Diese Adresse ist Eigentum der Firma. Egal, was vor @firma.de steht.
Das ist eigentlich sehr schade, vielleicht irgendwann korrigieren die ja das Gesetz, selbst für Timbuktu wäre das eine Gerechtigkeit. Naja, ist auch egal,wie immer halt, Geld regiert.

Bei uns geht das ja noch, der Kunde muss so oder so irgendwann mit mir reden, meine mail adresse würde meinem Cheff also nichts bringen.




Zitat:
Argumente dagegen: Die Firma kann den Anschein erwecken ich würde weiterhin zu Firma gehören und so den Kunden täuschen.

Zitat:
In der Regel wird das Auscheiden eines Mitarbeiters den Kunden bekannt gegeben - wenn nicht merken sie es früher oder später. Und da es sich um eine Firmenadresse handelt, sollte sie nur im Rahmen der Firmen (oder eben den Kunden/Lieferanten ...) bekannt sein. Im Impüressum und auf Kontaktformularen sollte sie in einem soölchen Fall aber selbstverständlich verschwiden - das kann man nach seinem Ausscheiden aber auch fordern.
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Alt 25.11.2008, 20:50
  #36
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Es gab zu dem Thema schon Klagen, weil automatische Spamfilter falsch sortiert haben und direkt löschten. Vorsicht Kinder, das ist persönliche Post!


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Alt 25.11.2008, 22:38
  #37
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Zitat:
Zitat von AlienJoker Beitrag anzeigen
Nix da, die E-Mails fallen unter das Postgeheimnis! Ergo hat da niemand was drin verloren, außer dem genannten Empfänger. Das ist ein Grundrecht! Die mails sind schließlich an die Person gerichtet, egal zu welchem thema.
Völlig falsch gewickelt!

Zitat:
Bei Mitarbeitern, die vom Arbeitgeber einen persönlichen eMail-Account zugewiesen bekommen haben, um darüber dienstliche Kommunikation abzuwickeln, stellt sich die Frage, ob und in welcher Form der Arbeitgeber berechtigt ist, während der Abwesenheit des Mitarbeiters die ankommenden eMails einzusehen.

Da dem Mitarbeiter der eMail-Account gerade für Zwecke der dienstlichen Kommunikation zur Verfügung gestellt wird, und mithin in seiner Mailbox auch überwiegend Mails mit dienstlichem Bezug eingehen werden, die an sich an das Unternehmen gerichtet sind, muß der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, diese eMails einzusehen. Es ist zu erwarten, daß sich unter den eingehenden eMails auch solche befinden, die z.B. von Geschäftspartnern des Unternehmens stammen und der zeitnahen Bearbeitung und Beantwortung bedürfen.

Aus diesem Grunde besteht ein überragendes betriebliches Interesse daran, während der Abwesenheit eines Mitarbeiters Kenntnis vom Inhalt betriebsbezogener eMails nehmen zu können. Eine Abwägung der beiderseitigen Interessen muß hier zugunsten des Einsichtnahmerechts des Arbeitgebers ausfallen. Der Persönlichkeitsschutz ist durch schützenswerte betriebliche Interessen des Arbeitgebers begrenzt 25)

http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urt...beitnehmer.php
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Alt 26.11.2008, 06:53
  #38
SQL-Dompteur
 
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Da gab es auch schon andere Urteile! Leider find ich es gerade nicht. Das kam mit den automatischen Spamfiltern auf. nichtsdestotrotz sollte ein Arbeitgeber mit sowas anders umgehen...


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